Regeln

Art. 1 § 1 : Hafenordnung
  1. Für die Nutzung der Liegeplätze ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Seesportclub Bautzen e.V. erforderlich, wobei nur der im Vertrag vereinbarte Liegeplatz genutzt werden darf.
  2. Gleiches gilt für die Nutzung von Winterliegeplätzen. In den Wintermonaten dürfen keine Boote im Wasser liegen.  Es sind ausschließlich die vom Vorstand ausgewiesenen Winterliegeplätze zu nutzen. Außerdem werden keine Stangen, Winkel oder ähnliche Gegenstände in den Boden geschlagen werden. 
  3. Am Boot ist von außen sichtbar die Kennzeichnung des Liegeplatzes (SSC ... ) und die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung anzubringen.
  4. Das Hafengelände darf nur von Berechtigten zum Be- und Entladen sowie zum Slippen befahren werden. Anschließend ist das Fahrzeug sofort wieder aus dem Gelände zu entfernen.
  5. Die Zufahrt darf nur über das hintere Tor erfolgen, welches grundsätzlich ver-schlossen zu halten ist. Die hintere Einfahrt ist frei zu halten, das Parken im Bereich der Einfahrt ist untersagt.
  6. Bei Veranstaltungen ist das Befahren grundsätzlich untersagt, diese hängen im Schaukasten aus und stehen auf der Internetseite.
  7. Eine Nutzung des Hafengeländes außerhalb der vertraglichen Umfanges ist nur mit Genehmigung des Präsidiums bzw. des Diensthabenden zu folgenden Zwecken möglich:
    • sportliche Veranstaltungen
    • Übernachtungen
    • private Veranstaltungen
  8. Lagerfeuer dürfen nur an dafür vorgesehenen Stellen (Lagerfeuerplatz) entzündet werden.
  9. Auf dem Gelände sind die Wege zu nutzen, das Befahren der Wiesen ist verboten.
  10. Das Hafengelände und die Liegeplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen, Müll ist auf eigene Kosten des Verursachers zu entfernen.
  11. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind über diese Hafenordnung hinaus einzuhalten.
  12. Bei Nichteinhaltung des Liegeplatzvertrages oder der Hafenordnung kann eine außerordentliche Kündigung des Vertrages wie auch ein Platzverbot ausgesprochen werden.
  13. Zum Slippen der Boote ist ausschließlich die linke Slipanlage zu nutzen.

 

Bautzen, den 30. März 2017